Schmerzensgeld: 1.000 Euro für Scheibenwischer-Geste

26.10.2005
Stellt ein Arbeitgeber eine Führungskraft vor der versammelten Mannschaft bloß, kann er zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden.

Stellt ein Arbeitgeber eine Führungskraft vor der versammelten Mannschaft mit einer "Scheibenwischergeste" bloß, kann er zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden. Für einen Mobbing-Vorwurf reicht diese Beleidigung aber nicht aus. Das hat das OLG Koblenz entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, ging es im genannten Fall um eine Schulleiterin, die immer wieder Streit mit ihrem Dienstherren hatte. Auslöser war immer wieder der Führungsstil der Beamtin, mit dem ihr Arbeitgeber nicht einverstanden war. Bei einer internen Dienstbesprechung stellte ein Ministerialbeamter sie schließlich mit besagter "Scheibenwischer-Geste" vor den Kollegen bloß.

Die Dame wurde bald danach nicht nur wegen psychischer Probleme in Frührente geschickt, sondern verklagte ihren Dienstherren auch noch wegen Mobbings auf 25.000 Euro Schmerzensgeld. Das OLG sprach ihr 1.000 Euro zu: Weil der Ministerialbeamte die Frau gravierend in ihrer Ehre verletzt habe, müsste er zahlen, so das Urteil.

Die Geste reiche aber nicht für einen Mobbing-Vorwurf aus. Dafür hätte es sich um Fälle systematischer, längerfristiger und intensiver Schikanen handeln müssen. (mf)

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