Konfrontation vermeiden und Polizei rufen

So reagieren Sie nach einen Einbruch richtig



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Mit der früheren Dunkelheit haben Einbrecher Hochkonjunktur. Betroffene sollten sich darauf einstellen und entsprechende Verhaltensregeln beachten.
Wer Opfer eines Einbrechers wird, sollte nicht in Panik geraten, sondern überlegt handeln.
Wer Opfer eines Einbrechers wird, sollte nicht in Panik geraten, sondern überlegt handeln.
Foto: Rike / pixelio.de

Es ist wieder so weit: Der frühe Sonnenuntergang im Herbst und Winter begünstigt die sogenannten Dämmerungseinbrüche. Kein Wunder also, dass Diebe nun Hochkonjunktur haben. Leider kann es nahezu jeden treffen. Daher geben die Arag-Experten Auskunft, welche Verhaltensregeln nach einem Einbruch zu beachten sind.

Sofort die Polizei anrufen: Notruf 110

Wer seine Wohnung bei der Rückkehr nach Hause geplündert und womöglich verwüstet vorfindet, sollte sofort die Polizei informieren und bis diese eintrifft nichts anfassen. Blinder Aufräumaktionismus könnte mögliche Spuren verwischen. Ist der Einbrecher beim Eintreffen der Geschädigten noch in der Wohnung, raten die Arag Experten von Heldentaten ab. Stiller Rückzug und schnelle Verständigung der Polizei sind zu empfehlen. Die Konfrontation mit dem Übeltäter ist aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Im Nachgang ist der Polizei schnell eine sogenannte Stehlgutliste vorzulegen; ohne diese kann unter Umständen sogar die Versicherung ihrer Leistungspflicht enthoben werden (AG München, Az.: 113 C 7440/10).

Was die Versicherung wissen muss

Die Hausratversicherung sichert im Falle eines Einbruchs den materiellen Schaden ab. Daher muss sie nach dem Feststellen des Delikts möglichst schnell informiert werden. Innerhalb von sieben Tagen sollte ihr dann eine Stehlgutliste vorgelegt werden. Diese sollte eine Auflistung aller gestohlenen Wertgegenstände enthalten. Wichtig dabei ist, dass durch Kassenzettel, Rechnungen oder auch Fotos belegt werden kann, dass sich die entsprechenden Gegenstände auch im Besitz des Geschädigten befunden haben.

Daher raten die Arag-Experten jedem, eine Liste wertvoller Besitztümer anzulegen und immer zu ergänzen, wenn kostenintensive Anschaffungen gemacht wurden. Deponiert werden sollte ein solches Dokument nicht im eigenen Haushalt, bestenfalls sogar in einem Bankschließfach. Über besonders teure Anschaffungen sollte auch die Versicherung informiert werden und die Versicherungssumme dementsprechend angepasst werden. Ansonsten droht bei Unterversicherung eine Kürzung der Entschädigung. Daher kann es zusätzlich ratsam sein, eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren.

Wichtig: psychologische Betreuung

Gute Hausratversicherungen haben ein ganzes Bündel zusätzlicher Angebote, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Denn die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Studien belegen, dass sich rund 88 Prozent der Einbruchsopfer vor einem weiteren Einbruch fürchten - 30 Prozent leiden sogar unter Angstzuständen, so die Arag-Experten.

Der beste Schutz: wachsame Nachbarn

Oft lohnt es sich, die Nachbarn um Hilfe zu bitten. Vielleicht gibt es nebenan eine ältere Dame, die den ganzen Tag zu Hause ist? Dann kann man beispielsweise nachfragen, ob sie in unregelmäßigen Abständen das Zuhause im Auge haben kann. Das genügt oftmals schon, um die Polizei bei einem Einbruch rechtzeitig zu rufen. Aber bitte auf keinen Fall dem Haus oder der Wohnung nähern! Der oder die Täter könnten gewaltbereit sein, warnen die Arag-Experten.
Quelle: www.arag.de

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