Späte Klage nutzlos

17.08.2006

Mobbing macht krank, so viel steht fest. Verständlich, dass viele Opfer lieber den Job aufgeben, als ihre Gesundheit zu riskieren. Doch Arag-Experten warnen vor voreilig unterzeichneten Auflösungsverträgen, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis für erledigt erklären.

In einem konkreten Fall wollte sich ein Bankangestellter den rüden Umgangston seines Chefs einfach nicht mehr gefallen lassen. In beiderseitigem Einvernehmen wurde ein Auflösungsvertrag aufgesetzt, der in einer Ausgleichsklausel besagte, dass mit der Zahlung von vier Monatsgehältern alle Ansprüche erledigt seien. Zu spät kam daher die anschließende Klage des Bankers wegen Mobbings. Die Richter legten die Ausgleichsklausel so weit aus, dass spätere Forderungen nichtig waren (Landesarbeitsgericht Berlin, Az.: 6 Sa 633/05). Marzena Fiok

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