Streit um ThyssenKrupp-Entsenderecht soll vor das Verfassungsgericht

30.07.2009
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Streit um die Besetzung des Aufsichtsrats (AR) der ThyssenKrupp AG könnte demnächst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigen. Man habe im Namen eines Minderheitsaktionärs des Stahlherstellers am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofes eingereicht, teilte die Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte am Donnerstag mit.

FRANKFURT (Dow Jones)--Der Streit um die Besetzung des Aufsichtsrats (AR) der ThyssenKrupp AG könnte demnächst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigen. Man habe im Namen eines Minderheitsaktionärs des Stahlherstellers am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofes eingereicht, teilte die Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte am Donnerstag mit.

Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Juni die Nichtzulassungsbeschwerde und Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zurückgewiesen. Streitgegenstand ist das am 19. Januar 2007 von der ThyssenKrupp-Hauptversammlung beschlossene Entsenderecht. Demnach kann die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die 25,1% an der ThyssenKrupp AG hält, bis zu drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsenden.

Die Kritiker sehen in dem Entsenderecht unter anderem einen Verstoß gegen Eigentumsrechte. In der Kombination mit den deutschen Mitbestimmungsregeln hat das Entsenderecht ihrer Meinung nach zur Folge, dass die Krupp-Stiftung einen größeren Einfluss im AR hat, als ihr eigentlich zusteht. Zusätzlich zu ihren drei entsandten AR-Mitgliedern ist sie nämlich berechtigt, in der Hauptversammlung die restlichen sieben AR-Vertreter der Anteilseigner mit zu wählen.

Der Streit um das Entsenderecht beschäftigt die Gerichte bereits seit zwei Jahren. Das Landgericht Essen hatte 2007 eine Klage gegen das Entsenderecht abgewiesen. Dagegen hatten Aktionärsvertreter Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht, waren aber auch hier gescheitert. Das OLG hatte keine Revision zugelassen, der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung am 8. Juni 2009.

Webseite: www.thyssenkrupp.com -Von Jan Hromadko, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 29725-104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/has/roa Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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