Surftipp der Woche: Erste Hilfe beim Steuerformular "Anlage EÜR"

26.07.2005
Freiberufler und Kleinunternehmer müssen in diesem Jahr erstmals das neue Steuerformular "Anlage EÜR" (Einnahmeüberschussrechnung) ausfüllen. Hilfe bei den 67 Abfragezeilen verspricht Steuerrat24.

Freiberufler, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.

Das Ausfüllen der insgesamt 67 Abfragezeilen auf dreieinhalb Seiten erfordert viel zusätzliche Arbeit und Kenntnis - und damit häufig auch weitere Kosten für fachliche Beratung und Unterstützung. Nur Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter 17.500 Euro liegen, brauchen die neue "Anlage EÜR" nicht auszufüllen. Sie können ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln.

Eine große Hilfe beim Verstehen und Ausfüllen des neuen Steuerformulars "Anlage EÜR" bietet das Steuerfachportal www.Steuerrat24.de in der Rubrik "Selbstständige". Hier findet der interessierte Leser eine ausführliche Ausfüllhilfe, in der das neue Steuerformular Zeile für Zeile verständlich erläutert wird. Außerdem können die erforderlichen Anlagenverzeichnisse und ein Berechnungsbogen zur Ermittlung der abziehbaren und nichtabziehbaren Schuldzinsen heruntergeladen werden. Ferner gibt es erstmals ausführliche und verständliche Ausführungen zu der recht komplizierten Frage, wie denn ein Betriebs-Pkw in der Einnahmen-Überschussrechnung zu behandeln ist. (mf)

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