Tecra A10-19M

Toshiba verlängert Doppelgarantie für Tecra-Notebook

26.05.2009
Bei einem Garantiefall im Rahmen der Herstellergarantie erhalten Eigentümer einer Tecra A10-19M nicht nur die Reparatur, sondern auch den Kaufpreis des Notebooks zurückerstattet.

Erneut verlängert Toshiba nun mit der neuen Tecra A10-19M seine bekannte Doppelgarantie, die der Hersteller im April 2007 für die Tecra A8-Modelle eingeführt hat, bis zum 30. September 2009. Kunden, die bis dahin in Deutschland und Österreich eine Tecra A10 erwerben und sich registrieren, erhalten bei einem Garantiefall im Rahmen der Herstellergarantie innerhalb der ersten zwölf Monate neben der Reparatur auch noch den Notebook-Kaufspreis zurückerstattet. Weitere Informationen erhalten Händler und Kunden unter www.toshiba.de/doppelgarantie. (bw)

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