Urteil: Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

07.02.2006
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen bzw. der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte ist rechtswidrig.

Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen bzw. der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte ist rechtswidrig, das hat das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil (Az 7 O 23237/05) entschieden.

Geklagt hatte die Oracle International Corp. als Urheberrechtsinhaberin und Tochtergesellschaft des amerikanischen Software-Anbieters Oracle Corp., gegen die usedSoft GmbH, München, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung. usedSoft hat sich auf den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen - Nutzungsrechte werden durch usedSoft vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft - spezialisiert und mit dieser neuen Geschäftsidee geworben. Laut Landgericht München I handelt es sich hier um eine Verletzung des Urheberrechts. usedSoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Urteil hat eine erhebliche Bedeutung für diese noch junge Branche. Nicht nur usedSoft, sondern auch weitere Unternehmen haben sich mit dem Handel von Secondhand-Lizenzen selbständig gemacht. Grundlage für diese Art von Geschäftstätigkeit war für usedSoft ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2000, das besagt, dass Hersteller mit dem Erstverkauf von Software auf Datenträgern auch das Recht abgeben, diese unter Berücksichtigung gewisser Voraussetzungen weiterzuverkaufen.

"Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezog sich lediglich auf den Weiterverkauf von Original-Datenträgern, nicht jedoch auf den Verkauf von Secondhand-Lizenzen", so das Fazit von Oracle. "Mit dem aktuellen Urteil hat das Münchener Landgericht nun in dieser schwierigen Rechtsfrage entschieden und damit einen Präzedenzfall geschaffen. Die rechtliche Grundlage für Geschäftsmodelle dieser Art ist somit nicht mehr gegeben." (mf)

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