Urteil: Keine Preisgarantie bei Bestellungen im Internet

07.10.2003
Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf Lieferung.

Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf Lieferung. Wie die "Neue Juristische Wochenzeitschrift" berichtet, hat das Landgericht Essen entsprechend entschieden, nachdem ein Kunde gegen ein Online-Versandhaus geklagt hatte. Er hatte Computerteile bestellt, deren Wert tatsächlich etwa dem Hundertfachen des angegebenen Preises entsprach. Die Firma verweigerte die Lieferung mit Hinweis auf das Versehen. Auch wenn der Eingang der Bestellung wiederum mit dem falschen Preis bestätigt wurde, habe kein Kaufvertrag vorgelegen, entschieden nun die Richter. Denn die Preise im Internet seien mit denen in einer Schaufenster-Auslage vergleichbar und damit nicht verbindlich. Die Versandfirma habe in ihren Geschäftsbedingungen außerdem darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt (Az.: 16 O 416/02). (mf)

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