Urteil: Neue Personalhierarchie rechtfertigt keine Kündigung

20.10.2005
Die Einführung einer neuen Personalhierarchie im Unternehmen rechtfertigt nicht automatisch betriebsbedingten Kündigungen.

Die Einführung einer neuen Personalhierarchie im Unternehmen rechtfertigt nicht automatisch betriebsbedingten Kündigungen. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Fall (Az.: 7 Ca 1763/05).

Geklagt hatte der Abteilungsleiter einer Bank, der genau deswegen eine Änderungskündigung erhalten hatte. Nach einer Umorganisation war dem Mann ein neuer Vorgesetzter präsentiert worden. Mit der Änderungskündigung wollte ihm der Arbeitgeber außerdem die bisherige Leitungsfunktion entziehen und ihn künftig nur noch als einfachen Vertriebsmanager beschäftigen. Sein Arbeitsplatz sei durch die Restrukturierung weggefallen, hieß es darin.

Das genügte den Richtern aber nicht: Die Bank hätte präzise darlegen müssen, welche Tätigkeiten weg gefallen seien. Da dies nicht passiert ist, erklärten sie die Änderungskündigung für unwirksam (mf).

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