Urteil: Was ist Mobbing?

23.01.2003
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat eine Definition des Begriffs Mobbing geliefert.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat eine Definition des Begriffs Mobbing geliefert. Mobbing ist demnach eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Diese Definition bedeutet Folgendes: Ein Arbeitsverhältnis kann sich aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers zwar als unerträglich darstellen. Gleichwohl muss aber noch kein Mobbing vorliegen (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 1/02). (jlp)

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