iPhone 5

Versicherungsbetrug als Finanzierungsmodell

Beate Wöhe leitete als Director Experts Network das IDG Experten-Netzwerk für alle Online-Portale der IDG Tech Media GmbH. Sie hatte diese Position nach über zehnjähriger Tätigkeit als Redakteurin und leitende Redakteurin des IDG-Titels ChannelPartner im Juli 2014 übernommen. 
Das mittlerweile zum Kultobjekt avancierte iPhone soll voraussichtlich am kommenden Freitag in den deutschen Läden liegen. Aber wie finanzieren? Das denken sich viele Menschen.
Ein zerbrochenes Display kann einer der Gründe sein, die Versicherer bei der Meldung von Haftpflichtschäden zu prüfen haben.
Ein zerbrochenes Display kann einer der Gründe sein, die Versicherer bei der Meldung von Haftpflichtschäden zu prüfen haben.

Das mittlerweile zum Kultobjekt avancierte iPhone soll voraussichtlich am kommenden Freitag in der fünften Modellversion in den deutschen Läden liegen. Aber wie finanzieren? - denken sich viele Menschen. Erfahrungsgemäß haben es Versicherer dann wieder vermehrt mit Betrugsversuchen zu tun, weil einige Versicherte für ihr Vorgängermodell einen Schaden melden. So sei es bei den letzten iPhone-Produktvorstellungen von Apple gewesen, meldet der Versicherer Assurant Solutions. "Verbraucher realisieren nicht, dass sie durch vorgetäuschte Schadensfälle die Kosten für alle Versicherten in die Höhe treiben. Schließlich steigen in der Folge die Beiträge", erklärt Nino Treusch, Head of Mobile Business Development von Assurant Solutions in Europa.

Häufig gäben die Schadensmelder dritte Personen als Verursacher eines Zufallsschadens am alten Modell an. Die Entschädigungssumme der Haftpflichtversicherung solle dann als Finanzhilfe für das neue Modell verwendet werden. Mittlerweile handle es sich nach Schätzung der Versicherungsbranche bei jedem zehnten Versicherungsfall um einen Betrug.

Vor allem bei elektronischen Geräten wie Smartphones prüfen die Versicherungsunternehmen nach Angaben von Assurant durch besonders geschulte Mitarbeiter sehr genau, ob ein angegebenes Schadensgeschehen tatsächlich so abgelaufen sein kann. Kann einem Schadensmelder ein Versicherungsbetrug nachgewiesen werden, muss er in der Regel nicht nur mit einer Anzeige rechnen sondern auch mit einer Rechnung über die Gutachterkosten und der Kündigung seines Versicherungsvertrages. Zusätzlich droht ihm ein Eintrag im neuen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft. Das kann dann zu erheblichen Problemen bei dem Wunsch nach Abschluss einer Neuverischerung führen. (bw)

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