Finanzamt beteiligen

Versicherungskosten

25.06.2010
Bestimmte Ausgaben für Versicherungen können in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden.

Viele Versicherungskosten kann man steuerlich absetzen. Voll absetzbar sind Versicherungen, die direkt mit dem Beruf oder der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen - sie werden steuerlich als Werbungskosten akzeptiert.

So können beispielsweise Ärzte, Architekten, Ingenieure, Lehrer und viele andere Berufsgruppen die Kosten für ihre Berufshaftpflicht geltend machen. Berufskraftfahrer setzen die Beiträge zu ihrem Verkehrsrechtschutz voll als Werbungskosten ab. Vermieter können ihre zu versteuernden Einkünfte um die Beiträge zu Gebäudeversicherungen und den als Hausbesitzer abgeschlossenen Haftpflicht- und Rechtschutzpolicen mindern. Vorsorgeaufwendungen zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken zählen steuerrechtlich zu den nur begrenzt absetzbaren Sonderausgaben. Sonderausgaben sind beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung) und zu privaten Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Ebenso steuerliche Vorsorgeaufwendungen sind die Beiträge zu Risikolebensversicherungen oder privaten Renten. Einzahlungen in Privatrenten nach dem Rürupmodell kann man für 2009 zu 68 Prozent von der Einkommenssteuer absetzen. Sogar Beiträge zu Reisekrankenversicherungen, zur Kfz-Haftpflicht sowie zu anderen Haftpflichtpolicen wie etwa der Tierhalter- oder der Sportboothaftpflicht können im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nicht als Sonderausgaben absetzbar sind Sachversicherungen wie Hausrat-, Kfz-Kasko-, Privatrechtsschutz-, Gebäude- oder Reisegepäckversicherung

Quelle: www.moneytimes.de

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