Absprache mit anderen Eigentümern unerlässlich

Videoanlage an Haustür zustimmungspflichtig

22.10.2008

Angst vor Einbrechern oder anderen ungebetenen Besuchern rechtfertigt in der Regel nicht das Anbringen einer Türsprech-/Videoanlage in einem Mehrparteienhaus. Um eine solche tatsächlich Türsprech- beziehungsweise Videoüberwachsungsanlage installieren zu dürfen, benötigt der Interessent das Einverständnis aller Eigentümer - und das sogar in zweifacher Hinsicht, sagen die Arag-Experten.

Denn zum einen ist durch eine solche Anlage das Persönlichkeitsrecht der Bewohner betroffen, zum anderen stellt deren Montage eine bauliche Veränderung dar, mit der gegebenenfalls auch nicht alle Eigentümer einverstanden sein könnten. Daher ist die Montage mit allen Beteiligten im Vorfeld abzuklären, um unnötige Kosten und Ärgernisse zu vermeiden (OLG Köln, Az.: 16 Wx 13/07). (OE)

Quelle: www.arag.de

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