Steuervereinfachungsgesetz 2011

Was sich steuerlich ändert

23.08.2011
Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen und dabei verschiedene Änderungen daran vorgenommen.


Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und an den Bundesrat überwiesen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden dabei noch zahlreiche Änderungen in das Gesetz aufgenommen, die hier für Sie zusammengefasst sind.

Krankheitskosten: Wegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Attest für den Abzug von Krankheitskosten vorsieht, wird nun im Gesetz festgeschrieben, wie der Nachweis zu erfolgen hat, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Krankenversicherungsbeiträge: Die Beitragserstattungen aus einer Basiskrankenversicherung oder Pflegeversicherung sowie steuerfreie Zuschüsse zu solchen Versicherungen werden mit den gezahlten Beiträgen verrechnet. Fallen die Erstattungen oder Zuschüsse höher aus als die Beiträge, wird der Überhang dem Einkommen zugeschlagen.

Kinderfreibetrag: Die Vorschriften zur Übertragung der steuerlichen Freibeträge für Kinder von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern werden vereinfacht.

Ehegattenbesteuerung: Statt der geplanten Tarifminderungsregelung wird ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung eingeführt. Bei der Einzelveranlagung werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. demjenigen Ehepartner zugeordnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.

Kapitaleinkünfte: Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung für außergewöhnliche Belastungen und des Höchstbetrags für den Spendenabzug einbezogen.

Stiftungen: Rechtlich unselbstständige Stiftungen werden beim Kapitalertragsteuerabzug mit rechtlich selbstständigen Stiftungen gleichgestellt.

Datenübermittlung: Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers vorgeschrieben.

Quelle: www.shc.de

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