Betreiber von Fotovoltaikanlagen: BFH erleichtert Nachweispflichten

Nach dem Gesetzeswortlaut ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige die Investition in die Solaranlage "voraussichtlich" tätigen wird.

Nach dem Gesetzeswortlaut ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige die Investition in die Solaranlage "voraussichtlich" tätigen wird.

Foto: Andreas Morlok, Pixelio.de

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