Wunsch oder Zwang?: Berufliche Weiterbildung – Rechte und Pflichten

Verfügt der Arbeitnehmer nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, kann der Arbeitgeber eine entsprechende Schulung verlangen. Zumindest sofern die berufliche Fortbildung in der Arbeitszeit erfolgen soll.

Verfügt der Arbeitnehmer nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, kann der Arbeitgeber eine entsprechende Schulung verlangen. Zumindest sofern die berufliche Fortbildung in der Arbeitszeit erfolgen soll.

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