Wer wofür verantwortlich ist: Das Wichtigste zur Räum- und Streupflicht

Ob Mieter, Hauseigentümer oder öffentliche Hand für die Verkehrssicherung zuständig ist – es muss ein rutschfester Durchgang von mindestens einen Meter Breite entstehen.

Ob Mieter, Hauseigentümer oder öffentliche Hand für die Verkehrssicherung zuständig ist – es muss ein rutschfester Durchgang von mindestens einen Meter Breite entstehen.

Foto: Rike / pixelio.de

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