Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen: Auslandskonto = Generalverdacht

Die Abgabenordnung regelt, dass ein Steuerpflichtiger, der ein ausländisches Bankkonto hat, einer verstärkten Mitwirkungspflicht unterliegt.

Die Abgabenordnung regelt, dass ein Steuerpflichtiger, der ein ausländisches Bankkonto hat, einer verstärkten Mitwirkungspflicht unterliegt.

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