Änderungen im Gesetz: Steuerliche Behandlung von Reisekosten

Gesetzesänderung seit 1. Januar 2014: Bei der doppelten Haushaltsführung gilt für die Unterkunftskosten ein monatlicher Maximalbetrag von 1.000 Euro – unabhängig von der Größe der Zweitwohnung.

Gesetzesänderung seit 1. Januar 2014: Bei der doppelten Haushaltsführung gilt für die Unterkunftskosten ein monatlicher Maximalbetrag von 1.000 Euro – unabhängig von der Größe der Zweitwohnung.

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