Beurteilung im Arbeitszeugnis: "Zur vollen Zufriedenheit" ist Schulnote Drei

Begehrt ein Arbeitnehmer eine Benotung im oberen Teil der Notenskala, muss er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist.

Begehrt ein Arbeitnehmer eine Benotung im oberen Teil der Notenskala, muss er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist.

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

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