Entfernungspauschale greift nicht: Tatsächliche Kosten ansetzen

Wer an verschiedenen Orten arbeitet, kann unter Umständen die tatsächlich angefallenen Kosten für sein Fahrzeug beim Finanzamt geltend machen.

Wer an verschiedenen Orten arbeitet, kann unter Umständen die tatsächlich angefallenen Kosten für sein Fahrzeug beim Finanzamt geltend machen.

Foto: Markus Langer - Fotolia.com

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