Einsatz webbasierter Software: Bewerberportal und Datenschutz

Generell spricht nichts gegen einen internetbasierten Bewerberprozess, doch der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerber muss gewahrt bleiben.

Generell spricht nichts gegen einen internetbasierten Bewerberprozess, doch der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerber muss gewahrt bleiben.

Foto: WavebreakmediaMicro - Fotolia.com

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