Schlechte Karten für Kunden: Keine Sonderkündigung wegen "Routerzwang"

Viele Anbieter schreiben ihren Kunden eine bestimmte Hardware für den Internetzugang vor. Ein Kündigungsrecht besteht allenfalls dann, wenn während der Vertragslaufzeit nur noch eine bestimmte Hardware funktioniert.

Viele Anbieter schreiben ihren Kunden eine bestimmte Hardware für den Internetzugang vor. Ein Kündigungsrecht besteht allenfalls dann, wenn während der Vertragslaufzeit nur noch eine bestimmte Hardware funktioniert.

Foto: Telefonprofi_RTimages - shutterstock.com

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