Jahreswechsel und Arbeitsrecht: Feiertage oder nicht?

Wer an den Weihnachtsfeiertagen arbeiten muss und dafür einen Zuschlag zum Gehalt erhält, darf sich über eine anteilige Steuerfreiheit freuen.

Wer an den Weihnachtsfeiertagen arbeiten muss und dafür einen Zuschlag zum Gehalt erhält, darf sich über eine anteilige Steuerfreiheit freuen.

Foto: K.-P. Adler - fotolia.com

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