Nicht anteilig abziehbar: Gemischt genutzter Raum kein Arbeitszimmer

Streitigkeiten um den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Finanzamt sind an der Tagesordnung.

Streitigkeiten um den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Finanzamt sind an der Tagesordnung.

Foto: dessauer - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Nicht anteilig abziehbar: Gemischt genutzter Raum kein Arbeitszimmer