Erhebliche Störung des Betriebsfriedens

Chef "faulen Sack" genannt - Kündigung rechtens

25.02.2009
Wer seinen Vorgesetzten im Beisein von Kollegen übel beschimpft, riskiert seinen Arbeitsplatz.

Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt wiesen in einem Urteil die Klage einer Servicekraft gegen ein Gastronomieunternehmen zurück und bestätigten die ordentliche Kündigung des Mitarbeiters. Die parallel ausgesprochene fristlose Kündigung wurde allerdings verworfen (Az.: 7 Ca 9327/07).

Zwischen dem Imbiss-Verkäufer und seinem Vorgesetzten war es zum Streit wegen übrig gebliebener Sandwiches gekommen. Im Beisein eines weiteren Kollegen äußerte der Angestellte, sein Vorgesetzter sei ein "fauler Sack". Später sagte er erneut, der Chef sei "faul". Das Unternehmen entließ den Mitarbeiter. Laut Urteil ist zumindest die fristgerechte Kündigung infolge der "erheblichen Störung des Betriebsfriedens" gerechtfertigt. Ein Vorgesetzter müsse seine Autorität im Unternehmen nicht auf solche Weise im Beisein von weiteren Mitarbeitern infrage stellen lassen. (dpa/oe)

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