100.000 Euro Geldbuße: Hersteller setzten Händler unter Druck

24.09.2003
Die Swissphone Telecommunications GmbH, Gundelfingen, und die Ansmann Energy GmbH, Assamstadt, wurden vom Bundeskartellamt wegen "unzulässiger Einflussnahme auf die Preisgestaltung von Händlern" zu Geldbußen in Höhe von jeweils rund 100.000 Euro verurteilt. Swissphone hatte den Lieferpreis gegenüber seinen Händlern davon abhängig gemacht, dass diese die empfohlenen Mindestverkaufspreise einhielten. Wenn sie es taten, gewährte der Hersteller sogar noch einen zusätzlichen Rabatt. Um den Zusatzrabatt zu erhalten, mussten die Händler die Bestellungen allerdings dem Hersteller vorlegen. "Der von dem Rabatt ausgehende wirtschaftliche Druck auf die Händler beschränkte die freie Preisbildung erheblich", befand nun das Bundeskartellamt. Akkuhersteller Ansmann Energy hatte mehrfach versucht, Mindestpreise für den Verkauf seiner Produkte über die Internetauktionsplattform Ebay durchzusetzen. Die Internetauktionen ergaben aus Ansmann-Sicht oft zu niedrige Preise. Zur Durchsetzung der Mindestpreise drohte das Unternehmen verschiedenen Händlern mit Lieferstopp und vereinbarte schließlich Mindestpreisregeln mit mindestens 18 Partnern, die bei Ebay aktiv waren. Auch in diesem Fall wurde jetzt eine Geldstrafe verhängt. Die Begründung des Kartellamtspräsidenten Ulf Böge: "Preise müssen sich im Wettbewerb bilden und Händler ihre Verkaufspreise frei festlegen können. Das gilt selbstverständlich in gleichem Maße für die Startpreise bei Internetauktionen. Wenn ein Hersteller diese freie Preisgestaltung beschränkt, sei es durch wirtschaftlichen Druck in Form von Rabatten oder Androhung von Lieferstopps, macht er sich eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz schuldig. Nicht nur die unmittelbare Bindung der Händler an Verkaufspreise, sondern ebenso Boni, Rabatte oder Werbekostenzuschüsse, die unter der Bedingung der Einhaltung der empfohlenen Preise gezahlt werden, sind verboten."(mf)

Die Swissphone Telecommunications GmbH, Gundelfingen, und die Ansmann Energy GmbH, Assamstadt, wurden vom Bundeskartellamt wegen "unzulässiger Einflussnahme auf die Preisgestaltung von Händlern" zu Geldbußen in Höhe von jeweils rund 100.000 Euro verurteilt. Swissphone hatte den Lieferpreis gegenüber seinen Händlern davon abhängig gemacht, dass diese die empfohlenen Mindestverkaufspreise einhielten. Wenn sie es taten, gewährte der Hersteller sogar noch einen zusätzlichen Rabatt. Um den Zusatzrabatt zu erhalten, mussten die Händler die Bestellungen allerdings dem Hersteller vorlegen. "Der von dem Rabatt ausgehende wirtschaftliche Druck auf die Händler beschränkte die freie Preisbildung erheblich", befand nun das Bundeskartellamt. Akkuhersteller Ansmann Energy hatte mehrfach versucht, Mindestpreise für den Verkauf seiner Produkte über die Internetauktionsplattform Ebay durchzusetzen. Die Internetauktionen ergaben aus Ansmann-Sicht oft zu niedrige Preise. Zur Durchsetzung der Mindestpreise drohte das Unternehmen verschiedenen Händlern mit Lieferstopp und vereinbarte schließlich Mindestpreisregeln mit mindestens 18 Partnern, die bei Ebay aktiv waren. Auch in diesem Fall wurde jetzt eine Geldstrafe verhängt. Die Begründung des Kartellamtspräsidenten Ulf Böge: "Preise müssen sich im Wettbewerb bilden und Händler ihre Verkaufspreise frei festlegen können. Das gilt selbstverständlich in gleichem Maße für die Startpreise bei Internetauktionen. Wenn ein Hersteller diese freie Preisgestaltung beschränkt, sei es durch wirtschaftlichen Druck in Form von Rabatten oder Androhung von Lieferstopps, macht er sich eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz schuldig. Nicht nur die unmittelbare Bindung der Händler an Verkaufspreise, sondern ebenso Boni, Rabatte oder Werbekostenzuschüsse, die unter der Bedingung der Einhaltung der empfohlenen Preise gezahlt werden, sind verboten."(mf)

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