Von Haufe-Lexware

12 Antworten zur E-Bilanz

09.11.2012

Brauche ich bei der-Bilanz einen Steuerberater?

Ohne Steuerberater zu arbeiten kann man nicht empfehlen - es sei denn, im Unternehme ist steuerliches Wissen vorhanden. In jedem Fall ist es ratsam, mit dem Steuerberater seine Geschäftsvorfälle durchzusprechen um zu sehen, ob diese für E-Bilanz-Zwecke anders zu buchen sind.

Wozu jetzt auch noch die Bilanzdaten elektronisch übermitteln?

Aus Sicht der Finanzverwaltung ist durch dieses Verfahren eine schnellere Bearbeitung zu erwarten. Steuerliche Außenprüfungen lassen sich zukünftig auf der Basis der zur Verfügung gestellten Daten effizienter gestalten und in zeitnaher durchführen.
Das Ganze hat aber trotz eines für das Unternehmen nicht zu leugnenden Aufwands auch eine positive Seite: Es bietet sich die Chance, das Rechnungswesen und die Buchhaltung zukunftsorientiert auszurichten.

Ab wann muss die E-Bilanz übermittelt werden?

Für den Jahresabschluss 2012 gilt die Nichtbeanstandungsregelung, d.h. dieser Abschluss kann übermittelt werden, muss aber nicht. Für den Abschluss 2013 greift die Übermittlungspflicht erstmalig. Dieser muss im Jahr 2014 übermittelt werden.

Was kann ich als Unternehmer tun, um vorbereitet zu sein?

Zunächst sollten Sie ggf. zusammen mit Ihrem Steuerberater den Kontenplan untersuchen. Wenn Sie auf dem Datev-Standardkontenrahmen SKR03 oder SKR04 arbeiten, aktualisieren Sie Ihre Konten. Die Datev hat bereits für das Jahr 2012 ihre Kontenrahmen überarbeitet und an die Struktur der E-Bilanz angepasst.
Gleichgültig ob ein bilanzierendes Unternehmen seine E-Bilanz 2012 oder 2013 übermitteln möchte, die Vorarbeiten unterscheiden sich nicht. Unternehmer sollten daher jetzt schon mit der Vorbereitung beginnen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wer geeignete Softwaer einsetzt, kann die Konten bereits zu Anfang des Jahres 2013 aktualisieren und damit beginnen, E-Bilanz -gerecht zu buchen.

Zur Startseite