ElektroG

Abmahnungen nicht registrierter Marken nicht wettbewerbswidrig

03.07.2008

Eine Revision gegen die Entscheidung des OLG ist nicht möglich.

Abmahnungen aufgrund nicht registrierter Marken sind daher unberechtigt und dürften dem Abgemahnten einen Kostenerstattungsanspruch nach § 678 BGB gegen den Abmahner an die Hand geben.

Über den Autor: Rechtsanwalt Mark Schomaker arbeitet seit Jahren in den Schwerpunktbereichen: ElektroG, IT-Recht und gewerblichem Rechtsschutz. Mehr Informationen gibt es unter: www.recht-und-vertrag.de. (mf)

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