Anschaffungskosten für Aktien

Abzug von Betriebsausgaben in voller Höhe zulässig

11.02.2010

Gesetzeslücke

Weder die Bestimmung des § 3c EStG alter Fassung noch die des § 3c Abs. 2 EStG neuer Fassung stünden dem Abzug der Anschaffungskosten hier entgegen. Auch komme aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Rückwirkung des § 3a Abs. 2 EStG in Betracht. Es bestehe eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 - nach Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens - die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden.

Der Senat hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Passau empfiehlt dringend, einen etwaigen Fortgang zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de

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