Der CP-Querschläger

Acht Jahre Gewähr bei Fuß!

Der CP Querschläger ist seit 26 Jahren ein fester Bestandteil von ChannelPartner. Regelmäßig berichtet unser Autor über das, was einem kleinen Reseller in der großen ITK-Landschaft widerfährt. Manchmal überspitzt, aber immer auf den Punkt gebracht. Der Querschläger lebt und arbeitet als Fachhändler in Rheinland-Pfalz.
Warum ITK-Fachhändler mal wieder einer Gesetzesänderung der Bundesregierung auf den Leim gegangen sind, verrät der "CP-Querschläger" in seiner aktuellen Kolumne.

Zur Umfrage "Kennen Ihre Kunden den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?" hat sich der "CP-Querschläger", ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz, seine Gedanken gemacht.



Seit 2002 gilt das neue Gewährleistungsrecht nach § 437 BGB – und noch immer ist den meisten Kunden nicht klar, dass sie einer Pseudoverbesserung der rot-grünen Basta-Regierung auf den Leim gegangen sind, die seinerzeit dringend etwas für die kleinen Leute machen musste. Das war die Regierung, der Lafontaine und Scharping zum Opfer fielen und in der Leute wie Hartz und Riester hofiert wurden.

Als Bonbon für den Verbraucher wurde der Begriffskuddelmuddel zwischen "Gewährleistung" und "Garantie" installiert. Er sorgte von Beginn an für Chaos unter Händlern und Kunden gleichermaßen. Der Doofe war der Händler: Denn er war nun verantwortlich, falls die Ware, die er verkauft, eine Macke hat. Der Verkäufer hatte von nun an Gewähr zu leisten, zur Not die Ware zurückzunehmen und das volle Risiko zu tragen, vom Hersteller oder von seinem Lieferanten keine Erstattung zu bekommen.

Da es ein Endverbrauchergesetz war, waren Hersteller und Distis zu deren Freude nicht betroffen. Im Gegenteil: Erst nach monatelangen Diskussionen, Protesten in Fachzeitschriften und Berichten über den Umgang mit Fachhändlern bequemten sich einige Lieferanten, freiwillig von ihrer "Wie-geliefert-Mentalität" abzurücken und zumindest Kulanz zu üben. Es war nur eines von vielen für den Fachhandel nachteiligen Gesetzesänderungen.

Andere Beispiele gefällig? Die CE-Regelung, die EMV-Verordnung, die Ungerechtigkeit beim Fernhandelsabsatzgesetz, die Meister-Regelung, die einseitige Unterstützung der Exportwirtschaft, die Absenkung der für uns so wichtigen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 150 Euro und vieles andere. Inzwischen bin ich es leid, die Aufklärungsarbeit für eine desinformierte Bevölkerung für lau zu übernehmen. Was soll ich mir jedes Mal den Mund fusselig reden, während die Märkte die Kisten im Akkord über den Scanner schieben? Zwei Jahre Garantie – und basta!

Mein Fazit: Was kann man von einem Land erwarten, das seine Binnenwirtschaft per Gesetz und Verordnung mutwillig in Not bringt?
Bis demnächst, Euer Querschläger!
(Der ChannelPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz. Mehr Kolumnen vom "Querschläger" gibt es hier.)

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