Achtung! Mehrwertsteuer kann nachberechnet werden

10.10.2006

Nachteil für den Kunden kann aber sein, dass bei einer Abrechnung nach Teilleistungen unterschiedliche Gewährleistungsfristen gelten. Ist das Eigenheim zum Beispiel erst 2008 fertig, dann bleibt nach Abschluss aller Arbeiten nicht mehr viel Zeit, um später festgestellte Mängel aus dem bereits 2006 bezahlten Teilabschluss geltend zu machen. Besonders groß kann die Gefahr sein, wenn Subunternehmer eingeschaltet wurden. (kh)

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