Was Steuerpflichtige wissen sollten

Aktuelle Steuerurteile, Teil 2



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN stellen Entscheidungen zu folgenden Themen vor: Wein während einer Besprechung als Bewirtungsaufwand, Arbeitszimmer eines Handelsvertreters und Kaufoption aus einem Pkw-Leasingvertrag als Wirtschaftsgut.

Während einer Besprechung Kaffee, Tee oder Gebäck zu reichen gehört zum guten Ton, und die Ausgaben dafür sind in vollem Umfang Betriebsausgaben. Im Gegensatz zu alkoholfreien Getränken hält das Finanzgericht Münster Wein nicht für eine übliche Aufmerksamkeit. Die Ausgaben für den Einkauf könnten als Bewirtungskosten geltend gemacht werden, aber der Betriebsausgabenabzug setzt in diesem Fall voraus, dass die Formvorschriften für Bewirtungskosten eingehalten werden.

Wein gehört nicht zur üblichen Aufmerksamkeit bei einer Besprechung, anders als Kaffee, Tee oder Gebäck.
Wein gehört nicht zur üblichen Aufmerksamkeit bei einer Besprechung, anders als Kaffee, Tee oder Gebäck.
Foto: Heiber Fotostudio - Fotolia.com

Dazu müssen auch bei einer Besprechung im eigenen Konferenzraum Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die jeweilige Höhe der Aufwendungen dokumentiert werden. Auf den Wert des Weins kommt es nach Ansicht des Finanzgerichts nicht an.

Arbeitszimmer eines Handelsvertreters

Auch ein Handelsvertreter im Außendienst kann den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im eigenen Arbeitszimmer haben. Zwar kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, aber das Finanzgericht Münster hat dem Kläger den unbeschränkten Abzug der Ausgaben für sein Arbeitszimmer zugestanden, weil er keine klassische Außendiensttätigkeit ausübte, bei der lediglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten im Arbeitszimmer stattfinden. Obwohl er rund die Hälfte seiner Arbeitszeit mit Kundenbesuchen zubrachte, wurde die Kundenbetreuung primär vom Arbeitszimmer aus erledigt.

Kaufoption aus einem Pkw-Leasingvertrag als Wirtschaftsgut

Wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Möglichkeit einräumt, den Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, sieht der Bundesfinanzhof darin ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut, sofern die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Entsprechend führt die private Nutzung der Kaufoption auch zu einer steuerpflichtigen Entnahme.

Quelle: WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, D-93059 Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: SGeigl@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de

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