Versteckt angebrachter Gewährleistungsausschluss ist unwirksam
Ein solch versteckt angebrachter Ausschluss sei unwirksam. Der Käufer könne daher die 4.400 Euro zurückverlangen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Schmidt-Strunk empfiehlt, die Entscheidung zu beachten in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Klaus Schmidt-Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., Siemensstr. 26, 65549 Limburg, Tel.: 06431 22551, E-Mail: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de, Internet: www.schmidt-strunk.de