Altersvorsorge auch für Unternehmer brisant

14.06.2007

In eine Rürup-Rente könnten 2007 bis zu 20 000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehepartnern 40.000 Euro eingezahlt werden. "Davon sind in diesem Jahr maximal 64 Prozent abzugsfähig. Das sind 12.800 Euro und 25.600 Euro. Der abzugsfähige Teil steigt jedes Jahr linear um zwei Prozentpunkte an. Im Gegenzug sind die Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil beträgt in diesem Jahr 54 Prozent und steigt schrittweise, bis vom Jahr 2040 an die Rentenleistung voll steuerpflichtig wird", erklärt Plansecur.

Die Rürup-Rente biete weitere Vorteile: Es bestehe die Möglichkeit, den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz zu integrieren und vom 60. Lebensjahr an eine garantierte lebenslange Rente zu erhalten. "Die Beitragszahlungen sind flexibel: Einmalbeiträge und monatliche Beiträge sind ebenso möglich wie Zuzahlungen am Ende des Jahres. Es besteht kein Hartz-IV-Zugriff bei Arbeitslosigkeit. In der Ansparphase können Gläubiger und Insolvenzverwalter keine Werte in Anspruch nehmen. In der Leistungsphase sind seit dem 31. März 2007 auch bei Selbstständigen immer Pfändungsfreigrenzen zu beachten", so Plansecur. Damit sei dieser Personenkreis beim Pfändungs- und Insolvenzschutz nicht mehr benachteiligt. Quelle: www.ne-na.de (mf)

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