Wichtig für Internethändler

Angabe der Umsatzsteuer in Online-Angeboten

19.05.2010

Fazit

In Bezug auf die Versandkosten bleibt alles beim bereits Bekannten, durch die Bestätigung seiner Rechtsprechung aus dem Jahre 2007 schafft der BGH in Bezug auf die Angabe von Versandkosten und Umsatzsteuer gemäß § 1 II Nr.2, VI PAngV Rechtssicherheit. Interessant ist ferner, dass die Grundsätze des § 1 VI PAngV auch auf die Angabe von Quellenangaben zu Testergebnissen angewendet werden können.

Der Autor Jan Lennart Müller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de

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