Arbeitnehmer oder selbstständiger Gewerbetreibender?

29.11.2002
Ein Kurierdienstfahrer, der völlig allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er für die Firma tätig werden will, ist nicht als Arbeitnehmer des Unternehmens anzusehen.

Ein Kurierdienstfahrer, der völlig allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er für die Firma tätig werden will, ist nicht als Arbeitnehmer des Unternehmens anzusehen.

Der Kurierdienstfahrer ist auch dann selbstständiger Gewerbetreibender, wenn die Zusammenarbeit mit seinem Auftraggeber auf einem auf Dauer angelegten entsprechenden Rahmenvertrag beruht und das Fahrzeug die Farben und das Firmenzeichen eines anderen Unternehmens aufweist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AzR 561/99) (jlp)

Zur Startseite