Arbeitsrecht

02.11.1999

Wenn es ums Geld geht, pochen Mitarbeiter im besonderen auf Gleichberechtigung. Daß dennoch Unterschiede bei der Bezahlung zulässig sind, macht ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts deutlich. In dem Fall ging es um eine Spedition, die ihren Mitarbeitern eine außerordentliche Lohnerhöhung zukommen ließ. Der Extraverdienst war als Motivation gedacht und sollte nur den Mitarbeitern zugute kommen, die auch nach der Umstrukturierung noch auf den Gehaltslisten standen. Die Bundesarbeitsrichter entschieden, daß Arbeitnehmern, die entlassen werden, keine Lohnerhöhung mehr zusteht (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 AZR 509/97). (god)

Zur Startseite