Auswirkungen der GmbH-Reform auf die Gründung mittelständischer GmbH

10.12.2007
Am 23.05.07 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll jetzt in der ersten Hälfte des Jahres 2008 abgeschlossen werden.

I. Ziel des MoMiG

Am 23.05.07 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll jetzt in der ersten Hälfte des Jahres 2008 abgeschlossen werden.

Das MoMiG soll das GmbH-Recht flexibilisieren und deregulieren sowie zugleich Missbräuche, insbesondere solche der "Firmenbestattungen", bekämpfen. Hierdurch soll der Mittelstand gestärkt werden und die deutsche GmbH gegenüber ausländischen Rechtskapitalgesellschaften, insbesondere der englischen Limited, attraktiver gemacht werden, ohne die bestehenden Vorzüge der jetzigen GmbH zu beseitigen.

II. Auswirkungen auf die Gründung mittelständischer GmbH

Durch die Reform des GmbH-Rechts soll insbesondere die Gründung mittelständischer GmbH erleichtert werden. Dabei werden vor allem vier Aspekte der Reform relevant:

Von besonderer Bedeutung ist die Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000,00 Euro sowie die Einführung einer "Unternehmergesellschaft". Zudem soll die Eintragung ins Handelsregister durch Abkoppelung von einer eventuell notwendigen verwaltungsrechtlichen Genehmigung beschleunigt werden. Schließlich ermöglicht ein Mustergesellschaftsvertrag die GmbH-Gründung ohne Beratung oder Belehrung durch einen Notar.

1. Herabsetzung des Mindeststammkapitals und "Unternehmergesellschaft"
a) Bedeutung ausländischer Kapitalgesellschaften bei Unternehmensgründung

Der Europäische Gerichtshof hat bekanntermaßen in den Jahren 2002 und 2003 entschieden, dass ausländische Kapitalgesellschaften ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen können. Gestützt wurden diese Entscheidungen auf die so genannte Niederlassungsfreiheit. Seit diesen Entscheidungen steigt insbesondere die Zahl der englischen Ltd. mit Verwaltungssitz in Deutschland, die bereits mit einem englischen Pfund gegründet werden können. Die Anzahl der niedergelassenen Ltd. ist zwar nicht exakt ermittelt, lag aber im Jahr 2005 zwischen 20.000 und 30.000. Angesichts der Gesamtzahl der deutschen GmbH von ca. 1 Mio. ist das zwar relativ wenig. Betrachtet man dagegen die Neugründungen, spielt die Ltd. eine nicht unerhebliche Rolle. Die Reform des GmbH-Gesetzes soll auch die GmbH im Verhältnis zur ausländischen Kapitalgesellschaft, wie der Ltd., attraktiver machen.

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