Zu Recht vor die Tür gesetzt

Bei Beleidigung droht Kündigung

20.08.2009

Richterspruch: Vernünftiger Umgang mit Mitmenschen ist Rechtspflicht

Als Fazit, so Nebel, befand das Landgericht Coburg in ihrer entsprechenden Pressenotiz: Ein vernünftiger Umgang mit den Mitmenschen ist nicht nur stets wünschenswert, sondern mitunter eben auch Rechtspflicht.

Nebel empfiehlt sowohl Vermietern als auch Mietern, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Wolfgang Nebel, Rechtsanwalt, c/o Meyer & Nebel, Essen, Tel.: 0201 41884, E-Mail: ra-nebel@ra-nebel.de, www.meyerundnebel.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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