Kleine Gesten, hohe Strafen

Beleidigungen können teuer werden

05.06.2013

Beleidigung der Staatsgewalt

Einen besonderen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht. Dennoch kann es richtig teuer werden, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten oder Politessen richtet. Da sie die Staatsgewalt verkörpern, wird in diesen Fällen selten ein Auge zugedrückt. Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4.000 Euro bestraft werden und die rausgesteckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern.

Gut zu wissen: Eine Beleidigung liegt auch dann vor, wenn sich der Stinkefinger gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Laut Bayerischem Obersten Landesgericht (Bay ObLG, Az.: 5 St RR30/2000) wird dadurch eine so genannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren.

Fahrverbot und Punkte

Mit Strafbefehl und Geldstrafe ist die Beleidigung aber noch längst nicht vom Tisch. Denn der Richter kann bei einer Verurteilung wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr grundsätzlich auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe aussprechen. Außerdem wird der Strafbefehl bis zur Neuregelung 2013 dem Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg mitgeteilt. Das VZR muss nämlich noch rechtskräftige Entscheidungen von Strafgerichten speichern, wenn diese wegen einer rechtswidrigen Tat eine Strafe verhängen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde. Neben der Eintragung der Strafe werden dann fünf Punkte fällig. Mit der angestrebten Neuregelung des VZR in 2013 sollen dann nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße gespeichert und mit Punkten bestraft werden.

Praxistipp

Beleidigung ist ein so genanntes Antragsdelikt (§ 194 StGB), d.h. es wird nur verfolgt, wenn fristgemäß Strafantrag gestellt wird. Allerdings steht gerade bei Beleidigungen oft Aussage gegen Aussage, so dass das Verfahren vom Gericht häufig eingestellt wird. Wer sich also in seiner Ehre verletzt fühlt und seinen Kontrahenten anzeigt, sollte vorher gut abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Denn der Gang vor Gericht kostet immer Zeit und Nerven. Wie die Sache aber letztendlich ausgeht, ist oft ungewiss.
Quelle: www.arag.de

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