Keine parteipolitische Betätigung
Der Antrag des Arbeitgebers, mit dem festgestellt werden sollte, dass der Betriebsrat nicht berechtigt sei, Mitarbeiter zur Teilnahme an politischen Wahlen oder Abstimmungen aufzufordern, ist unbegründet. Eine Aufforderung zur Wahlbeteiligung stellt keine parteipolitische Betätigung dar.
Klarmann empfiehlt, diese Grundsätze zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Vizepräsident des VdAA - Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte. V., c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Walkerdamm 1, 24103 Kiel, Tel.: 0431 9743030, E-Mail:j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de