Branchenbrief der Raiffeisenbank: "Computershops Oberbayern"

10.01.1998

MÜNCHEN: In ihrem Branchenbrief "Computershop Oberbayern"* gibt die Raiffeisenbank einige Tips für die Führung oder Gründung eines Computershops. Hier eine Auswahl der Tips zu Themen wie "Zusatzgeschäfte", "Standortwahl" oder "Marketing".Die eigentliche Hardware ist das Hauptstandbein im durchschnittlichen Computerladen. Immerhin 40 Prozent des Umsatzes verteilen sich jedoch auf Zusatzgeschäfte, etwa Software, Schulungen, Bücher und Fachzeitschriften. Ein Computershop sollte die wichtigen Computerzeitschriften führen, ebenso die nötige Einführungs- und Spezialliteratur.

Neben der Standardsoftware ist es auch sinnvoll, Softwareberatung anzubieten, soweit dies in Ihren Möglichkeiten steht. Hier bietet sich unter Umständen die Kooperation mit einem EDV-Berater beziehungsweise Softwareentwickler an. Oft handelt es sich bei Ihren Kunden um Anwender, die nicht gleich teure Individualsoftware suchen. Probleme, die die Technik-Freaks bisher meist selbst gelöst haben, die den normalen Anwender allerdings vor unüberwindliche Hürden stellen.

Für viele Menschen ist die Technik, auf die Sie bauen, noch ein Buch mit sieben Siegeln. Wenn Sie nach Feierabend noch Kraft und Lust haben, könnten Sie Computer-einführungskurse für Privatkunden abhalten. Solche Kurse können Sie auch von einem versierten EDV-Spezialisten abhalten lassen. Schon mit einem geringen Eintrittspreis können Sie den Dozenten bezahlen - und für Sie selbst bleibt auch noch etwas übrig. Durch solche Kurse lernen Sie selbst dazu und machen Ihren Laden gleichzeitig bekannt. Im Geschäft mit professionellen Anwendern sind Schulungen und Einführungskurse schon eine Selbstverständlichkeit.

Copmputershops bieten zum Teil auch andere Elektronikprodukte wie Hifi-Geräte/Lautsprecher, Faxgeräte, Funktelefone und Videospiele an. Ein solches Mischkonzept wirkt auf professionelle Kunden allerdings eher abschreckend und sollte nur bei einer entsprechenden Hobby-Zielgruppe ins Auge gefaßt werden. Mittelfristig werden nicht viele Geschäfte dieses Typs überleben können.

Um mit Ihrem Sortiment immer auf der Höhe der Technik zu sein, was in dieser "innovationswütigen" Branche nicht immer ganz leicht ist, sollten Sie beispielsweise mit Hilfe von Zeitschriften den amerikanischen Markt genau beobachten. Nur so können Sie neue Entdeckungen und Entwicklungen früh, das heißt vor Ihren Konkurrenten, erfahren und immer die neuesten Produkte anbieten.

Werbung/Marketing

Durch die Einrichtung Ihres Computerladens, vor allem aber durch gute Kundenbetreuung, sollten Sie sich um ein positives Image bemühen. Für die Eröffnung, und auch später, sollten Sie sich immer etwas Besonderes einfallen lassen. Annoncen in Tageszeitungen, Stadtteilzeitungen und Anzeigenblättern sind nur sinnvoll, wenn man regelmäßig inseriert. Bei Adressenverlagen kann man Anschriften potentieller Kunden erhalten und diese mit einem Werbeschreiben über den Betrieb und seine Leistungen informieren. Diese "direct mail" genannte Form der Werbung wird von Werbeexperten als sehr effektiv bezeichnet und dürfte gerade beim Kundenkreis eines Computerfachgeschäfts von Vorteil sein.

Überlegen Sie sich, ob Sie nicht - zwecks professioneller Einführungswerbung - mit Werbeagenturen, freiberuflichen Werbeberatern oder Werbetextern zusammenarbeiten (Adressen im Branchentelefonbuch).

Informieren Sie sich aber auf alle Fälle bei der IHK, damit Sie bei den Werbeaktionen keine Fehler machen und gegen die Wettbewerbsgesetze verstoßen. In der letzten Zeit sind die sogenannten Abmahnvereine recht aktiv, die solche Verstöße umgehend mit "Bußgeldern" ahnden. Die Anschriften von Dekorateuren in Ihrer Region finden Sie in einem Handbuch, herausgegeben vom Bund Deutscher Schauwerber e.V. (BDS, Otto Lilienthal Straße 9, 71034 Böblingen, Tel. 07031/22 78 77, Fax 07031/23 24 68).

Übernahme oder Neugründung?

Die Möglichkeit, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, kann von Vorteil sein. Die Anlaufphase ist leichter, wenn der Betrieb schon einen Namen hat und über eingearbeitete Mitarbeiter verfügt. Der oft schwierige Aufbau eines Kundenstamms sowie die Akquise von Zulieferfirmen entfallen. Der Arbeitsablauf ist eingespielt.

In der Praxis bietet eine Übernahme jedoch nicht grundsätzlich ein sicheres Sprungbrett in die Selbständigkeit. Der zum Verkauf stehende Betrieb sollte einer gründlichen betriebswirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden. Folgende Punkte sollten sorgfältig recherchiert werden:

- Verkaufsgründe des bisherigen Inhabers: Prüfen Sie neben persönlichen Gründen auch betriebswirtschaftliche Aspekte. Unter Umständen hat der Vorbesitzer in den letzten Jahren nicht ausreichend investiert. Das bedeutet zusätzlich zum Kaufpreis hohe Investitionen für modernes Inventar oder Verluste durch veraltete Lagerbestände.

- Detaillierte Informationen über alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie Personaldaten, Verträge, Verbindlichkeiten und Außenstände. Prüfen Sie die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre (Bilanzen/Gewinn- und Verlustrechnungen), bestehende Verbindlichkeiten und Verträge mit Lieferanten und die Berechtigung, als Nachfolger in diese Verträge eintreten beziehungsweise sie kündigen zu können. Informieren Sie sich auch über die ordnungsgemäße Buchführung und verlangen Sie gegebenenfalls Berichtigungen. Klären Sie, ob ein langfristiger Mietvertrag besteht und ob neue Auflagen oder Bauplanungen der Behörden zu erwarten sind. Bitten Sie den Altinhaber, seinen Steuerberater von der Schweigepflicht zu entbinden, damit Sie Einblick in alle Daten erhalten.

- Ziehen Sie Ihren eigenen Steuerberater zur Entscheidung hinzu. Falls dieser Sie wider besseren Wissens falsch berät, haftet er im Fall einer mißlungenen Übernahme. Über eine gewerbliche Auskunftei können Sie weitere Informationen einholen, zum Beispiel ob in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten bestanden.

- Haftung gegenüber dem Finanzamt: Bei einer Geschäftsübernahme haften Sie gegenüber dem Finanzamt für alle betrieblichen Steuern wie Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer. Sie können das Haftungsrisiko einschränken, indem Sie sich vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen lassen, der sie entnehmen können, ob betriebliche Steuern auf dem Unternehmen lasten. Vereinbaren Sie vertraglich die Übernahme eventuell bestehender Steuerforderungen durch Ihren Vorgänger. Da die Steuerschuld der letzten Quartale vor dem Verkauf noch nicht ermittelt ist, sollten Sie auch die Erstattung eventueller Nachzahlungen vertraglich sicherstellen.

- Haftung gegenüber Geschäftspartnern: Wenn das Unternehmen unter derselben Firma fortgeführt wird, haften Sie gemeinsam für alle Verbindlichkeiten. Vereinbaren Sie auch hier vertraglich die Haftungsübernahme durch Ihren Vorgänger, und beantragen Sie die Eintragung eines Haftungsausschlusses ins Handelsregister.

- Haftung gegenüber Arbeitnehmern: Bei Übernahme eines Betriebes besteht für das Personal voller Kündigungsschutz. Laut BGB, §613a ff, Abs. 4: "Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neunen Inhaber wegen des Überganges eines Betriebs oder Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt." Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Monate beim bisherigen Inhaber beschäftigt sind, für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten sowie bei Betriebsverpachtungen. Verschaffen Sie sich deshalb eine genaue Übersicht über die Dauer und den Inhalt der Arbeitsverträge sowie über mündliche Absprachen. Problematisch kann es beispielsweise werden, wenn die vom Vorgänger berechneten Stundensätze oder die Anzahl der Mitarbeiter betriebswirtschaftlich für Sie nicht tragbar sind. Möglichkeiten der legalen Umgehung des Kündigungsschutzes bestehen durch zeitlich vorgezogenen Abbau des Altpersonals, beispielsweise aus betriebswirtschaftlichen Gründen wie Unrentabilität, Betriebsstillegungen mit der Aussprache von Kündigungen zu einem Zeitpunkt, da keine Übernahmeverhandlungen stattfinden (Übernahme erfolgt erst nach Ablauf der Kündigungsfristen) und nachgeschaltetem Personalabbau nach beendeter Betriebsübernahme. Sorgen Sie dafür, daß der Altinhaber seine Mitarbeiter innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist über den Verkauf des Betriebes sowie ihr Recht auf Widerspruch informiert. Informieren Sie sich über Resturlaubsansprüche, spätere Abfindungen und Gratifikationen der Beschäftigten.

- Die mit der Geschäftsübergabe verbundenen Kosten bezüglich Auskünften, Prüfungen, Eintragungen und Zeitungsanzeigen sind nicht niedrig. Vereinbaren Sie mit Ihrem Vorgänger vertraglich eine Teilung der Kosten.

- Unproblematisch sind erfahrungsgemäß Übernahmen innerhalb der Familie beziehungsweise durch Beschäftigte, wenn der Altinhaber sich zurückzieht. Die Nachfolger kennen Stärken und Schwächen des Betriebs genau. Ansonsten sollten

Sie die Berater der Kammer oder des Verbandes aufsuchen, die Ihnen auch geeignete Betriebe zur Übernahme nennen können. Der Kaufpreis für ein Unternehmen setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

1. Zeitwert für das Inventar, unter anderem auch Grundstücks- und Gebäudewert;

2. Wert des Lagerbestandes;

3. Geschäftswert; beruht auf den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem eventuell übernommenen Kundenstamm.

- Für die Kaufsumme wird Mehrwertsteuer fällig. In den meisten Fällen handelt es sich um einen ziemlich hohen Betrag, für den Sie als Übernehmer des Betriebs dem Finanzamt gegenüber haften, wenn der Verkäufer nicht zahlt. Sie können diesem Haftungsrisiko entgehen, indem Sie sich vom Verkäufer eine Abtretungserklärung geben lassen. Sie bezahlen dann den Kaufpreis netto an den Verkäufer und führen die Mehrwertsteuer direkt an den Fiskus ab.

- Angebote zum Kauf oder zur Pacht finden Sie in der Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt und der späteren fachlichen Beurteilung von Angeboten sollten Sie auf den Rat von Experten zurückgreifen, etwa von der Industrie- und Handelskammer.

- Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der erforderlichen Zusatzinvestitionen kann - wie jede Existenzgründung - vom Staat mit zinsgünstigen Mitteln erleichtert werden.

Versicherungen

Gerade Existenzgründer, die oft ihr gesamtes Vermögen und darüber hinaus geliehene Gelder in ihr neues Unternehmen stecken, sollten zumindest die schwerwiegendsten Risiken, die sich aus einer selbständigen Tätigkeit ergeben, absichern. Überversicherung kostet zwar viel Geld, doch Unterversicherung kann die Existenz kosten.

Prüfen Sie auch, ob Ihre Policen den künftigen Bedürfnissen gerecht werden und Sie auch schützen, wenn mit dem neuen Unternehmen etwas schiefgehen sollte. Folgende Versicherungen zur Deckung der privaten Risiken sind unbedingt empfehlenswert:

- Krankenversicherung:

Wer selbständig ist, kann meistens wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen.

Sollten Sie sich für die Privatversicherung entscheiden, vergleichen Sie mehrere Angebote. Wichtige Kriterien sind Monatsbeitrag und Beitragsrückerstattungen. Selbstbehalte (Eigenanteile) bei ambulanten Heilbehandlungen oder Zahnersatz senken den Beitrag. Existenzgründer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsgrenze können einen preisgünstigen Elementar- oder Basistarif abschließen. Dieser ist etwa 20 bis 30 Prozent billiger als der Normaltarif, bietet jedoch auch weniger Leistung.

- Krankentagegeldversicherung:

Wenn Sie alleine arbeiten und wenig Rücklagen haben, empfiehlt sich zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung: Sie sorgt dafür, daß Sie bei längerer Krankheit zumindest Ihre wichtigsten persönlichen und beruflichen Kosten decken können.

- Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wer nach sechsmonatiger Krankheit nicht mehr arbeiten kann (Arztgutachten), bekommt die vereinbarte Privatrente. Die Versicherer bieten einen Pauschal- und einen Staffeltarif. Der Staffeltarif bringt schon bei 25prozentiger Invalidität eine kleine Rente, die mit dem Invaliditätsgrad steigt. Die Rente nach dem Pauschaltarif beginnt mit 50 Prozent Invalidität. Günstiger als eine getrennte Police ist es häufig, die Berufsunfähigkeitsrente als Zusatz zu einer Kapital- oder Risikolebensversicherung abzuschließen.

- Lebensversicherung:

Selbständige können (sofern sie nicht wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgung von der Rentenversicherungspflicht befreit sind) sowohl freiwillig "Pflichtmitglied" als auch "freiwilliges Mitglied" in der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Für letzteres gelten zwar flexiblere Beiträge, es können aber auch nicht alle Leistugen in Anspruch genommen werden. Im Bereich der betrieblichen Policen sind in aller Regel vor allem die drei Erstgenannten sinnvoll:

- Betriebsunterbrechungs-Versicherung:

Sie zahlt den Gewinnausfall und die laufenden Kosten, im Rahmen der Deckungsssumme auch die Mehrkosten für Schichtarbeit und Überstunden. Sie zahlt sogar für die vorübergehende Anmietung von Betriebsräumen. Es wird jedoch nur gezahlt, wenn die Ursache für den Betriebsstillstand Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl war.

- Betriebshaftpflicht-Versicherung:

Sie schützt vor Schadensansprüchen von Kunden oder Besuchern Ihres Unternehmens. Achten Sie bei der Police darauf, daß sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist; jede Branche braucht andere Zusätze.

- Private Haftpflichtversicherung:

Als voll haftender Einzelunternehmer benötigen Sie diese Versicherung dringend, da Sie sonst im Schadensfall nicht nur Ihr privates Vermögen, sondern womöglich auch den Betrieb verlieren.

- Produkthaftpflichversicherungen:

Hersteller und Importeure benötgen diese Versicherung.

Darüber hinaus sind bestimmte Sachversicherungen wichtig beziehungsweise zum Teil zwingend vorgeschrieben: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung, Einbruchdiebstahl- oder Raubpolice. (du)

*Der erste Teil erschien bereits in ComputerPartner Nr. 20/98, Seite 24.

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