Gängiges Mittel in Krisenzeiten

Bürgschaft - ein großes Risiko

07.04.2009
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bekommen kleine Firmen oft nur dann einen Kredit von der Bank, wenn jemand für die Rückzahlung des Geldes bürgt. Wer als Bürge dafür geradesteht, kann schnell in Schwierigkeiten geraten - und die Firma bekommt kein Darlehen.

Dr. Renate Oettinger

Die unabsehbaren Konsequenzen, die aus einer Bürgschaftserklärung entstehen und den Bürgen bis an den Rand der finanziellen Belastbarkeit bringen können, sind den meisten Unterzeichnern oftmals gänzlich unbekannt. Sie sind sich über die Risiken der Erteilung einer Bürgschaftserklärung nicht im Klaren, und auch die Nutznießer der Bürgschaft, die Firmen, die einen notwendigen Kredit absichern wollen, gehen oftmals blauäugig vor. Darauf weisen die Arag-Experten hin.

Bürgschaft - wofür?

Wer sich von der Bank Geld leihen will, muss bekanntlich Sicherheiten vorweisen. Eine solche Kreditsicherung kann beispielsweise durch die Übernahme einer Bürgschaft durch eine dritte Person erfolgen. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Darlehensgeber, zum Beispiel der Bank, für die Erfüllung der Schuld des Darlehensnehmers einzustehen. Das heißt: Kann der Schuldner nicht mehr zahlen, bittet die Bank den Bürgen zur Kasse!

Bürgschaftsvertrag

Am Anfang steht der Bürgschaftsvertrag, den zum Beispiel die Bank und der Bürge schließen. Für die Erklärung des Bürgen ist in aller Regel die Schriftform erforderlich. Letztere hat auch das Ziel, dem Bürgen die Risiken vor Augen zu führen: Schnell schleicht sich die trügerische Annahme ein, aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen zu werden, da der Bürge in dem Moment der Vertragsunterzeichnung keine Zahlungen leisten muss. Doch die Arag-Experten mahnen zu Vorsicht: Es kann schnell anders kommen. Daher ist es wichtig, sich vor Erteilung einer Bürgschaftserklärung zu überlegen, wie hoch der Haftungsumfang ist und ob das eigene Vermögen für diese Haftung überhaupt ausreichen wird.

Konsequenzen

Im Ernstfall, wenn der Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist, muss der Bürge den fälligen Betrag aus eigener Tasche zahlen. Das Risiko: Auch wenn die Bürgschaft die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen übersteigt, bleibt der Vertrag grundsätzlich wirksam. Nur in bestimmten Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Bürgschaftsverträge als sittenwidrig und folglich für unwirksam erklärt. Hierauf sollte sich aber kein Bürge verlassen, denn die Gerichte entscheiden immer von Fall zu Fall. Hinzu kommt: Die Einschaltung des Gerichts kostet Zeit und noch mehr Geld!

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