Canon gewinnt Patentstreit gegen Pelikan

17.01.2003
Canon hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen Etappensieg im Streit um Verletzung von Patenten an Tintenpatronen erreicht. Der japanische Druckerhersteller hatte im April geklagt: Mit seinen kompatiblen Patronen etwa für den Canon S400 würde Pelikan Patente verletzen, hieß es. Canon verlangte unter anderem, dass der Wettbewerber seine gesamten Lagerbestände vernichtet. Konkret ging es um die Canon-Patronen BCI-21x, BCI-3x, BCI-3ex und BCI-5x, wobei "x" für die jeweilige Farbbezeichnung steht. Die zuständige Zivilkammer gab der Klage von Canon gegen Pelikan nun in vollem Umfang statt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Pelikan die Verletzung des Patents im Wesentlichen gar nicht bestritten habe. Vielmehr meint der Tintenanbieter, dass die in den Patentschriften geltend gemachten technischen Vorrichtungen an den Tintenpatronen gar nicht über eine für die Patentierung hinreichende Erfindungshöhe verfügten. Die Tintenpatronen hätten schon bei Einreichung zur Patentierung dem allgemeinen Stand der Technik entsprochen, so die Argumentation. Im Gegenzug hatte Pelikan gegen zwei entsprechende Patente von Canon ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren angestrengt und bis zur Entscheidung eine Aussetzung des Düsseldorfer Verfahrens beantragt. Der Antrag wurde vom Landgericht abgelehnt. Es sei nicht „überwiegend wahrscheinlich", dass Pelikan mit den Nichtigkeitsklagen Erfolg haben werde, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, kann aber von Canon vorläufig vollstreckt werden. Das würde bedeuten, dass Pelikan zwar den entsprechenden Lagerbestand vernichten muss, Canon zugleich aber Sicherheitsleistungen in mehrfacher Millionenhöhe stellen müsste. (mf)

Canon hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen Etappensieg im Streit um Verletzung von Patenten an Tintenpatronen erreicht. Der japanische Druckerhersteller hatte im April geklagt: Mit seinen kompatiblen Patronen etwa für den Canon S400 würde Pelikan Patente verletzen, hieß es. Canon verlangte unter anderem, dass der Wettbewerber seine gesamten Lagerbestände vernichtet. Konkret ging es um die Canon-Patronen BCI-21x, BCI-3x, BCI-3ex und BCI-5x, wobei "x" für die jeweilige Farbbezeichnung steht. Die zuständige Zivilkammer gab der Klage von Canon gegen Pelikan nun in vollem Umfang statt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Pelikan die Verletzung des Patents im Wesentlichen gar nicht bestritten habe. Vielmehr meint der Tintenanbieter, dass die in den Patentschriften geltend gemachten technischen Vorrichtungen an den Tintenpatronen gar nicht über eine für die Patentierung hinreichende Erfindungshöhe verfügten. Die Tintenpatronen hätten schon bei Einreichung zur Patentierung dem allgemeinen Stand der Technik entsprochen, so die Argumentation. Im Gegenzug hatte Pelikan gegen zwei entsprechende Patente von Canon ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren angestrengt und bis zur Entscheidung eine Aussetzung des Düsseldorfer Verfahrens beantragt. Der Antrag wurde vom Landgericht abgelehnt. Es sei nicht „überwiegend wahrscheinlich", dass Pelikan mit den Nichtigkeitsklagen Erfolg haben werde, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, kann aber von Canon vorläufig vollstreckt werden. Das würde bedeuten, dass Pelikan zwar den entsprechenden Lagerbestand vernichten muss, Canon zugleich aber Sicherheitsleistungen in mehrfacher Millionenhöhe stellen müsste. (mf)

Zur Startseite