Rechtsanwalt gibt Tipps

Darlehenskündigung durch die Bank - Was kann man tun?

24.06.2008

Sicherheit muss bewertet werden

In einer in diesem Zusammenhang häufig zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1985 entschied das OLG Hamm, dass die Anfangsverluste eines seit kurzem Selbständigen keinen Grund zur fristlosen Kündigung darstellten (WM 1985, 1411). Das Gericht sah die Kündigung der Bank als widersprüchliches Verhalten an, weil diese einerseits die Existenzgründung des Klägers finanzierte, andererseits nicht bereit war, unternehmerische Anfangsverluste hinzunehmen.

Die Bank kann eine fristlose Kündigung auch auf die allgemeine Vorschrift des § 314 BGB stützen, die einen wichtigen Grund fordert. Nach der gesetzlichen Definition liegt ein solcher vor, wenn dem kündigenden Vertragsteil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung oder bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erscheint. Mit anderen Worten muss das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank grundlegend erschüttert worden sein. Hierfür genügt nicht, dass in Wahrheit nur die "menschliche Chemie" mit der Kreditabteilung nicht mehr stimmt.

In den AGB der Banken ist beispielhaft als wichtiger Grund aufgezählt, dass der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht oder Sicherheiten nicht vertragsgemäß bestellt oder verstärkt hat. Die Rechtsprechung hat weitere Einzelfälle herausgearbeitet, wie zum Beispiel die wiederholte Nichtzahlung von Zins- und Tilgungsraten. Verbraucher sollten wissen, dass die Kündigung in einem derartigen Fall erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Fristsetzung wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht erforderlich ist.

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