Überwachung des Abkommensvollzugs
- Vollzug:
Die Überwachung des Abkommensvollzugs durch die zuständige Schweizer Behörde und durch ein unabhängiges Revisionsunternehmen sowie die Aufnahme von Ländervertretern in den so genannten gemeinsamen Ausschuss wurden jetzt ausdrücklich festgeschrieben.
Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de