Der steinige Weg aus der privaten Schuldenfalle

22.11.2005

Fünfter Schritt - Restschuldbefreiung

Verhält der Schuldner sich redlich, steht am Ende die Restschuldbefreiung durch Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts. Der Schuldner wird von den Zahlungsansprüchen, die zu Beginn des Insolvenzverfahrens gegen ihn bestanden, befreit.

Sechster Schritt - Nachhaftung

Damit sind aber noch nicht alle Zahlungsverpflichtungen erledigt. Das Verfahren hat nämlich auch einige Kosten verursacht. Diese (restlichen) Verfahrenskosten muss der Schuldner aus seinem Einkommen oder Vermögen zahlen. Da Letzteres naturgemäß nicht vorhanden ist und mit dem Einkommen zuerst der Lebensunterhalt bestritten werden muss, ist eine Ratenzahlung die Regel. Die Höhe der Raten wird vom Insolvenzgericht festgelegt. Bei einer Änderung der Vermögensverhältnisse können die Raten erhöht oder verringert werden. (mf)

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