Europäisches Patentamt verzeichnet Anstieg

Deutsche Europameister bei Patentanmeldungen

03.03.2009

Anwalt sollte beim Europäischen Patentamt zugelassen sein

Wer eine Erfindung als Patent anmelden möchte, betont Brinkmann, sollte dies aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften und zur Rechtssicherheit nur über einen Patentanwalt machen, der als solcher auch als Vertreter beim Europäischen Patentamt zugelassen ist.

Das EPÜ-Handbuch ist soeben in einer Neuauflage erschienen: 756 Seiten, 118 Euro, Carl Heymanns Verlag KG, Köln, ISBN 978-3-452-26182-3. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Patentanwalt, DASV-Vizepräsident, Düsseldorf, Tel.: 0211 572131, E-Mail: info@stewari.de, Internet: www.stewari.de, sowie Dr. Lutz Förster, Rechtsanwalt im DASV-Vorstand, Tel.: 02232 210832, E-Mail: foerster@mittelstands-anwaelte.de, Internet: www.mittelstands-anwaelte.de

Zur Startseite