MoMiG tritt vermutlich am 1. Januar 2009 in Kraft

Die Mini-GmbH kommt

17.10.2008

Natürlich werden die wenigsten Existenzgründer ihr neues Unternehmen mit nur einem Euro Stammkapital ausstatten. Dennoch: Wenn die Einlage aufgebraucht ist, stellt sich das Problem der Überschuldung von Neuem. Interessant ist deshalb die Frage, ob und wie der Gesetzgeber erneute Kapitaleinlagen erleichtern wird. Bislang ist hierfür der Gang zum Notar notwendig.

Des Weiteren besteht die Gefahr, dass mögliche Geschäftspartner zurückhaltend, vorsichtig und/oder misstrauisch auf eine Mini-GmbH reagieren, die über kein nennenswertes Stammkapital verfügt. (oe)

Näheres zur Mini-GmbH und weitere Infos für Unternehmensgründer: Lutz Schumann, Chefredakteur/Herausgeber Steuer-Schutzbrief, Tel.: 02232 9428-70, Fax: 02232 9428-72, E-Mail: lutz.schumann@steuer-schutzbrief.de, Internet: www.steuer-schutzbrief.de

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